Behandlungsinhalte
Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung.
Sie beinhaltet die
bei Sprech-, Stimm- und Sprachstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.
Sie benötigen eine Heilmittelverordnung (Formular 14), für deren Ausstellung ein Arzt erforderlich ist. Vermerkt sind auf der Heilmittelverordnung u.a.die Anzahl der Behandlungen und die ärztliche Diagnose.
Logopädische Therapie kann grundsätzlich durch jeden Arzt verordnet werden. Zur genaueren medizinischen Diagnostik kann es jedoch sinnvoll sein, sich an folgende Fachärzte zu wenden:
Das vorrangige Ziel der Behandlung ist die Behebung der sprachlichen Beeinträchtigungen und kommunikativen Probleme. Eine wichtige Rolle spielt hierbei die aktive Mitarbeit des Patienten, unter Berücksichtigung seiner individuellen Lebenssituation.
Weitere Therapieziele können die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit eines Erwachsenen sein oder die Schulfähigkeit eines Kindes.